Wohngeld
Um das monatliche Auskommen zu sichern, ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Zuschuss zur Miete (Wohngeld) zu beantragen. Prüfen Sie Ihren bestehenden Rechtsanspruch zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens nach dem Wohngeldgesetz. Diesen Anspruch auf Mietzuschuss sollten Sie bei der Erfüllung der Voraussetzungen auch geltend machen.
Für einen Mietzuschuss gem. § 3 des Wohngeldgesetzes ist antragsberechtigt z. B.:
- der Mieter von Wohnraum
- der Nutzungsberechtigte von Wohnraum, bei dem ein mietähnliches Nutzungsverhältnis besteht
Faktoren zur Feststellung des Wohngeldanspruches sind:
- die Anzahl der Familienmitglieder
- die Höhe des Familieneinkommens
- die Höhe der zu berücksichtigende Miete
Hinweis: Das Wohngeld wird nicht beim Vermieter beantragt, sondern bei der zuständigen Stelle.
Ihre Ansprechpartner
Stadtverwaltung Hagenow, Wohngeldbehörde
Lange Straße 28 – 32, 19230 Hagenow
03883 623-0
hagenow.de
Amt Hagenow Land
Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow
03883 610714