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Mietschulden

Mietschulden von MieterFür uns sind die Mieteinnahmen aus der Vermietung unserer Wohnungen nahezu ausschließliche Einnahmequelle und der pünktliche Eingang dieser Gelder ist daher sehr wichtig. Alle laufenden Verpflichtungen, wie z.B. die fristgemäße Bezahlung von Reparatur- und Instandhaltungsrechnungen, können nur unter dieser Voraussetzung erfüllt werden.

Darum legen wir bei unseren Mietern Wert auf eine hohe Zahlungsmoral und danken allen Mietern, die uns in dieser Hinsicht nicht enttäuschen. Natürlich haben wir Verständnis, wenn Sie in eine Notlage geraten. Reden Sie dann einfach mit uns – wir finden sicher gemeinsam eine Lösung. Wer unverschuldet in Not gerät, muss keinesfalls seine Wohnung durch eine Räumungsklage verlieren. Gemeinsam, unter eventueller Einschaltung der verantwortlichen Ämter und der Schuldnerberatung, kann diese drohende Gefahr in der Regel abgewendet werden.

Sollten Mieter jedoch auf Mietrückstände und Mahnungen unsererseits nicht reagieren, werden wir die Schulden gerichtlich einklagen. Es besteht dann auch die Möglichkeit lt. § 543 BGB, bei Zahlungsverzug in Höhe von zwei Monatsmieten, das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen. Leider mussten wir aus diesem Grund schon einige Male auf Räumung klagen, was natürlich auch für uns nicht wünschenswert ist.

Wenden Sie sich bei drohenden oder bestehenden Zahlungsschwierigkeiten an unseren Mitarbeiter Herrn Tatzelt. Er wird mit Ihnen gemeinsam die Problematik vertraulich besprechen und findet sicher einen Weg.

Hagenower Wohnungsbaugesellschaft mbH, Gartenstraße 54, 19230 Hagenow
Mietenbuchhaltung/ Mahnstelle, Herr Tatzelt, Telefon: 03883 6154-22

Zusätzlich können Sie zur Hilfe bei der Lösung von finanziellen Schwierigkeiten folgende Institutionen zu kontaktieren:

ASB Wohnungsnotfallhilfe, Schweriner Straße 15, 19230 Hagenow

ASB Wohnungsnotfallhilfe, Lange Straße 28-32, 19230 Hagenow